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Jahresabschluss

Der Jahresabschluss ist nicht Vergangenheitsbewältigung, sondern ein wichtiges Steuerungsinstrument für den Unternehmenserfolg, ein wichtiger Faktor bei der Zukunftssicherung des Unternehmens. Deswegen sprechen wir noch vor dem Geschäftsjahresende mit Ihnen über Chancen, Risiken und Gestaltungsmöglichkeiten. Wir beraten Sie unternehmerisch denkend zum Beispiel im Zusammenhang mit der Bildung von Rückstellungen, zur Vermeidung von verdeckten Gewinnausschüttungen u.v.m.
Für unsere Firmenmandate ist die Erstellung des Abschlusses innerhalb von 6 Monaten selbstverständlich.

Insbesondere in folgenden Bereichen können Sie auf uns zählen:

  • Erstellung von Jahresabschlüssen
  • Erstellung von Einnahme-Überschussrechnungen (§ 4 Abs. 3 EStG)
  • Sonderbilanzen (Eröffnungs- bzw. Gründungsbilanzen, Auseinandersetzungsbilanzen, Schlussbilanzen)
  • Veröffentlichung von Bilanzen im elektronischen Bundesanzeiger
  • Mehrjahresvergleiche und graphische Übersichten zu wesentlichen Kennzahlen
  • Jahresabschlussanalysen und
  • steuerliche Überprüfung und Gestaltung Ihrer Gesellschafterbeschlüsse

Alle genannten Dokumente erstellen wir auch gerne in englischer Sprache.

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